Empfehlung zur Qualifikation des einsatzlenkenden Personals in Kernkraftwerken - ebook

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Im Kapitel Instandhaltungsordnung der Betriebshandbücher (BHB) der Kernkraftwerke ist auf der Basis der Richtlinie für das Verfahren zur Vorbereitung und Durchführung von Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten in Kernkraftwerken des BMI die Vorgehensweise bei Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten festgelegt.

In der Instandhaltungsordnung (IHO) wird für jedes Arbeitsvorhaben ein Aufsichtsführender vor Ort (AvO) zwingend vorgeschrieben. Der AvO ist im Regelfall ein Fachhandwerker des Betreibers. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Aufsichtsdichte werden insbesondere während der Kraftwerksrevision mit vielen parallellaufenden Arbeitsvorhaben neben den betriebseigenen AvO auch Fremdfirmenmitarbeiter mit AvO-Aufgaben betraut.

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