Betrieb von Dampfkesselanlagen Anforderungen an den Betreiber für den Betrieb von Dampfkesselanlagen der Kategorie III (ab 1.000 bar/Liter) und IV - Print

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VGB-S-031-00-2012-08-DE

Mit dem Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 27. September 2002 setzte für den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen ein Paradigmenwechsel im Technischen Regelwerk ein. An Stelle eines bisher anlagenspezifischen Regelwerkes, wie es z. B. für Dampfkesselanlagen die Technischen Regeln Dampfkessel (TRD) darstellte, ist nun ein gefährdungsbezogenes Regelwerk in Kraft gesetzt worden. (Inkl. Änderung 2024-05)

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