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Regeln zur Bildung von Benennungen und deren Anwendung in der Kraftwerkstechnik (Print)
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VGB-B108-d/e
Zweck der VGB-Richtlinie B 108 ist es, Planern, Errichtern und Betreibern von Kraftwerksanlagen die Möglichkeit zu geben, Anlagenteile, deren Funktionen, physikalische Größen und Zustände einheitlich sowie verfahrenstechnisch verständlich zu benennen.
Zweisprachige Ausgabe: Deutsch und Englisch