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Informationssicherheitsmanagementsysteme für Betreiber von Energieanlagen gemäß § 11 Absatz 1b Energiewirtschaftsgesetz (Stefan Loubichi) - Print
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B31
Durch das IT-Sicherheitsgesetz in Verbindung mit dem BSI-Gesetz, der KRITIS-Verordnung (Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung – BSI-KritisV)) und dem IT-Sicherheitskatalog nach § 11 Absatz 1b EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) müssen Betreiber Kritischer Infrastrukturen in einem komplexen Verfahren im Rahmen einer knapp bemessenen Zeitspanne nachweisen, dass sie Informationssicherheitsmanagementsysteme nicht nur implementiert sondern auch zertifiziert haben. Hinzu kommt, dass die von unabhängigen Dritten durchgeführten Prüfungen jährlich wiederholt werden.